Hintergrundinformationen zum ThunfischkontrollprogrammAuf fast allen Weltmeeren kommen auch heute noch, vor allem durch illegal operierende Piraten-Fischer, Treibnetze zum Fang von Thunfisch zum Einsatz (ein einziges kann bis zu 100 km lang sein!). Unterschiedslos verfangen sich alle Meerestiere in den riesigen Netzen aus feinem Nylon und sterben als nutzloser Beifang: Delfine, Wale, Haie, Robben, Meeresschildkröten und Seevögel. Jedes Jahr sind es Millionen sinnlos und grausam getöteter Tiere. Der Beifang macht oft mehr als die Hälfte des gesamten Fangs aus.
Eine UN-Resolution verbietet zwar seit 1992 den Einsatz von Treibnetzen, leider aber mit wenig Erfolg, da sie rechtlich nicht bindend ist. In der EU ist seit Januar 2002 ein Treibnetz-Verbot in Kraft, dessen Zustandekommen nicht zuletzt der jahrelangen Lobbyarbeit der GRD und anderer Naturschutzorganisationen zu verdanken ist. Doch auch hier bleibt die Wirksamkeit des Verbots abzuwarten, das mit entsprechenden Kontrollen und Strafandrohungen steht und fällt. So setzen z.B. große Teile der italienischen Fangflotte noch immer Netze von über 18 Kilometer Länge ein.
Die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD), von Weltumsegler Rollo Gebhard zur Bekämpfung der Treibnetzfischerei und des millionenfachen Mordes an Delfinen ins Leben gerufen, begann direkt nach ihrer Gründung 1991 mit einem in allen Medien verbreiteten Aufruf an die Verbraucher, auf den Kauf von Thunfischkonserven zu verzichten, nachdem auf gesetzlichem Weg keine Aussicht bestand, die Einfuhr von Treibnetz-Thunfisch und von Thunfisch, der durch Umkreisen von Delfinen mit Ringwadennetzen gefangen wurde, zu verbieten.
Gleichzeitig erhob die GRD dem Handel gegenüber die Forderung, keine Treibnetzware mehr anzubieten. Um dies möglich zu machen, schloss sich die GRD dem in den USA bereits bewährten Kontrollprogramm (IMP/SAFE-International Monitoring Program / SAFE) des Earth Island Institute (EII) an.
Der Verzicht auf Thunfisch durch den einzelnen Verbraucher kann zwar die Branche im eigenen Land schädigen, aber erst wenn die Hersteller der Konserven in aller Welt gezwungen werden, keinen in Treibnetzen oder durch Umkreisen von Delfinen mit Ringwadennetzen gefangenen Thunfisch von den Fangflotten mehr einzukaufen, sind diese genötigt, die Verwendung der unterschiedslos tötenden Netze aufzugeben.
Nachdem 1989 erschreckende Undercover-Videoaufnahmen den millionenfachen Delfin-Mord beim Thunfischfang mit Treibnetzen und Ringwadennetzen dokumentierten und einen weltweiten Aufschrei bewirkten, erklärten die großen Thunfischanbieter in den USA (z.B. Heinz, Starkist), keinen mit diesen kriminellen Methoden gefangenen Thunfisch mehr zu verarbeiten und zu verkaufen. Um Gewissheit über die Einhaltung dieser Erklärung zu bekommen, etablierte das Earth Island Institute (EII) bereits Ende 1990 das International Monitoring Program (IMP/SAFE) mit bindenden Richtlinien für die Thunfischindustrie.
Diese Richtlinien verlangen, dass Thunfisch weder durch Umkreisen von Delfinen durch Ringwadennetze im Tropischen Ost-Pazifik (hier sind Delfine mit Gelbflossen-Thunfischen vergesellschaftet) noch durch Treibnetze gefangen wird.
Das IMP/SAFE beschäftigt Kontrolleure, die Thunfischfänge beim Anlanden und in den Lager- und Verarbeitungshallen kontrollieren. Mit Treibnetzen gefangener Thunfisch ist z.B. an typischen Verletzungen durch die feinen Nylonmaschen des Netzes erkennbar. Ebenfalls werden Zufallskontrollen an Bord der Fangschiffe durchgeführt, oder die Beobachter des IMP/SAFE gehen mit auf Fangfahrten.
Das IMP/SAFE verlangt Angaben über die Namen und Flaggen der Fangschiffe, das Fanggebiet, die angewandte Fangmethode, das Datum der Fangzeit und des Anlandens, die Mengen des gefangenen Thunfisches, den Standort der Verarbeitungsfabriken, die Kapazität der Kühlhallen, die Herstellungsmengen pro Tag in Tonnen sowie das System der Codierung auf den Dosen und die Etiketten der Thunfischmarken. Diese Angaben werden überprüft, und mit ihrer Hilfe wird der Weg des Thunfisches bis in die Dose mit Etikett verfolgt.
Den IMP/SAFE-Kontrolleuren muss von allen betroffenen Firmen Einsicht in die Unterlagen gewährt werden. Nur diejenigen Firmen, die sich strikt an die Richtlinien des EII halten und regelmäßig überprüft werden (über 300 Thunfischfirmen weltweit), werden als bestätigt in die Listen aufgenommen. Die IMP/SAFE-Kontrolleure sind erfahren auf den Gebieten Umweltschutz, Fischerei und Meeresbiologie.
Das IMP/SAFE führt darüber hinaus Forschungsprogramme und Studien zur Aufklärung über ökologisch verträgliche Fischfangmethoden, über die Mengen und die Spezies des gefangenen Thunfisches sowie über den Anteil des Beifangs durch.
Als ein Ergebnis der Bemühungen des IMP/SAFE wurde 1994 jeglicher Verkauf von "delfintödlichem" Thunfisch in den USA verboten. Im Juni 1994 trat als ein US-Gesetz der "International Dolphin Conservation Act" in Kraft.
SAFE-Kontrolleure sind weltweit tätig. Thunfischimporteure und -händler werden Land für Land angegangen, aufgeklärt und vertraglich gebunden, keine Treibnetzware mehr zu beziehen.
Europa: In Deutschland, England und der Schweiz hat bereits die Mehrzahl und in Österreich und Holland ein Teil der Importeure den Vertrag mit dem EII unterzeichnet. Thunfischimporteure und -händler und/oder Fang- und Verarbeitungsfirmen, die an SAFE beteiligt sind, gibt es zudem in Italien, Portugal, Spanien, der Türkei und Frankreich. In Finnland und Schweden wird sowohl an der Einbindung von Thunfischhändlern als auch an Maßnahmen zur Aufklärung der Öffentlichkeit gegen den Einsatz von Fischfangmethoden, bei denen Delfine als Beifang sterben, sowie am Monitoring der Fischfangflotten gearbeitet.
SAFE ist weiterhin vertreten in folgenden Staaten: Chile, China, Costa Rica, Ecuador, Elfenbeinküste, Fiji, Ghana, Indonesien, Japan, Kanada, Kolumbien, Madagaskar, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mexiko, Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Salomon-Inseln, Senegal, Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, USA und Venezuela.
In diesen Ländern gibt es entweder überprüfte "delfinsichere" Thunfischverarbeiter oder SAFE ist dort mit verschiedenen Projekten zur Einbindung von Fischern, Verarbeitern, Importeuren und Verbrauchern in das Thunfisch-Kontrollprogramm zur Beendigung des sinnlosen Massenmordes an Meeressäugetieren beschäftigt.
Durch Aufklärung der Bevölkerung und Appelle zum Thunfischverzicht ist es bereits 1993 gelungen, deutsche Thunfischimporteure und -händler an den Verhandlungstisch zu bringen. Durch zähe Verhandlungen erreichte die GRD, bis heute über 95% der Importeure zu verpflichten, nur bei Firmen einzukaufen, die SAFE angeschlossen sind und keinen "delfintödlichen" Thunfisch anbieten. Sie haben den Vertrag mit dem EII unterschrieben, demzufolge sie mit Verarbeitern, die auch nur in kleinen Mengen Treibnetzware anbieten, keine Geschäftsbeziehungen mehr unterhalten.
Thunfisch-Einkaufsbelege: Alle bestätigten deutschen Importeure müssen vierteljährlich Kopien ihrer Einkaufsbelege der GRD zur Überprüfung überlassen. Hier wird noch einmal verglichen, ob die dort aufgeführten Thunfischverarbeiter vom EII erfasst sind. Selbstverständlich unterliegen alle Angaben der Firmenbelege dem Datenschutz und werden von uns streng vertraulich behandelt.
Wird ein vom EII nicht bestätigter Verarbeiter entdeckt, fordert die GRD die Firma zur Stellungnahme auf und meldet dies gleichzeitig an das EII. Sollte sich herausstellen, dass der Verarbeiter tatsächlich nicht dem Kontrollprogramm angeschlossen ist und nach Aufforderung durch das EII auch nicht bereit ist, sich diesem anzuschließen, verpflichtet das EII den Importeur, den Einkauf bei dem Verarbeiter sofort einzustellen und die Ware einzuziehen. Die Einhaltung dieser Auflage wird von Mitarbeitern des EII überwacht.
Supermarktkontrollen: Mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern, den GRD-Aktionsgruppen und Förderern wird mit vorgefertigten Formularen in den deutschen Supermärkten das Thunfischangebot überprüft. Alle für die Kontrolle wichtigen Daten, die sich auf den Thunfischdosen befinden (Thunfisch-Marke und -Art, Name und Adresse des Verarbeiters/Importeurs, Herkunftsland, Codenummer), und die Anschrift des Supermarktes werden in die "Thunfisch-Überwachungsblätter" eingetragen und an die GRD-Zentrale gesandt.
Überprüfung der Daten aus den Supermarktkontrollen: Die GRD überprüft anhand der vom EII vorliegenden Liste, ob alle gefundenen Thunfischkonserven von Verarbeitern/Importeuren stammen, die sich dem Kontrollprogramm angeschlossen haben. Wenn Konserven von nicht bestätigten Verarbeitern/Importeuren auftauchen, werden die betreffenden Firmen umgehend zum Beitritt aufgefordert.
Diejenigen Firmen, die sich trotz Aufforderung nicht zur Kooperation entschließen können, werden auf eine interne "Negativ-Liste" gesetzt.
Bei Rückfragen von Interessierten und Supermärkten bitten wir darum, die Thunfischkonserven dieser Firmen nicht einzukaufen, sondern sich ausschließlich an unsere "Positivliste" und Ware mit dem Logo SAFE zu halten.
Erfassung aller Daten: Alle Daten aus den Überwachungsblättern werden von uns erfasst und ausgewertet, um einen vollständigen Überblick über das Angebot in den deutschen Supermärkten zu erhalten. Die Supermarktkontrollen erstrecken sich auf die gesamte Thunfischeinfuhr und die Überprüfung der Einkäufe der Importeure. Sie kosten viel Zeit und sind sehr aufwändig. Wir bitten die Verbraucher deshalb um Unterstützung durch Spenden, ohne die wir eine zuverlässige und flächendeckende Überwachung nicht sicherstellen können. Wer bereit ist, bei den Supermarktkontrollen mitzuarbeiten, kann bei der GRD Formulare anfordern.
Wie bei allen Kontrollen dieser Art ist eine 100%ige Überwachung nicht möglich. Aber durch die Unterzeichnung der Verträge, die ständige Überprüfung der Handelsbelege und die jederzeit möglichen SAFE-Kontrollen vor Ort und der GRD-Mitarbeiter in Deutschland ist eine abschreckende Wirkung auf Betriebe gegeben, die durch heimliche Einschleusung von Treibnetzware ihren Absatz aufs Spiel setzen.
Laut Vertrag darf der deutsche Importeur von einer Firma, die nachweislich Treibnetzfisch verarbeitet hat, keine Ware mehr beziehen. Dies trifft die Firma viel härter als etwa eine Geldbuße.
Bis auf das neue Logo SAFE (geschütztes und durch EII eingetragenes Warenzeichen), sind andere Logos oder Aufdrucke in Deutschland nicht geschützt und werden auch von Importeuren verwendet, die nicht dem Kontrollprogramm angeschlossen sind. Berücksichtigen Sie deshalb beim Kauf die auf unserer Thunfischliste angegebenen Marken und Importeure oder halten Sie Ausschau nach Ware mit dem SAFE-Logo.
Die Thunfischindustrie hat durch die Unterzeichnung und Einhaltung der Verträge ihren Beitrag geleistet, den in Treibnetzen oder durch Umkreisen von Delfinen mit Ringwadennetzen gefangenen Thunfisch unverkäuflich zu machen. Damit haben sie die zunächst vom deutschen Verbraucher ausgeübte Kaufverweigerung auf die nächste, höhere und weitaus wirkungsvollere Ebene - nämlich zum Thunfischverarbeiter - verlagert. Die Thunfischindustrie selbst boykottiert jetzt delfin-tödliche und ökologisch schädliche Ware.
Würde ein genereller Thunfischboykott fortgesetzt, welche Veranlassung hätten die kooperativen Firmen noch, sich den Einschränkungen der Verträge zu unterziehen? Sie würden dann aus Gründen der Preispolitik und des Konkurrenzkampfes auf Billigangebote zurückgreifen. Opfer wären die Delfine und unzählige andere Meerestiere!
Ohne SAFE wären die Ozeane heute sehr viel leerer, es gäbe weitaus weniger Delfine und auch weniger Thunfische mit den entsprechenden nachgelagerten Folgen für das gesamte Ökosystem der Meere.
GRD-Thunfischliste für delfinsicher gefangenen Thunfisch (195kb)