Spendenbestätigungen 2007

Liebe Delfinfreunde,
verbunden mit unserem ganz herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit zum Schutz der Delfine im vergangenen Jahr mit einer großen oder einer kleinen Spende, einem Förderbeitrag oder einer Delfinpatenschaft unterstützt haben, möchten wir Sie auf die folgenden Hinweise zum Versand von Spendenbestätigungen aufmerksam machen:

1. Da die Finanzämter seit dem 01.01.2007 - in der Regel - einzelne Spenden, Delfinpatenschaften und Förderbeiträge bis 200,00 € durch Vorlage der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) anerkennen, haben wir - letztmalig nach dem alten Spendenrecht vorgehend - jetzt alle Spendenbestätigungen für Spenden, Delfinpatenschaften und Förderbeiträge ab 100,00 € versandt.

2. Diejenigen, die bereits im vergangenen Jahr für Spenden, Delfinpatenschaften und Förderbeiträge von unter 100,00 € eine gesonderte Spendenbestätigung benötigten, haben diese gleichfalls erhalten.

3. Das Spendenrecht bedingt dabei die getrennte Quittierung von Spenden, Patenschaftsbeiträgen und Förderbeiträgen. Es kann daher sein, dass Sie keine Spendenbestätigung erhalten, auch wenn die Summe Ihrer Zuwendungen an uns in 2007 insgesamt über 100,00 € betrug.

Beispiel:
50,00 € Förderbeitrag plus 50,00 € Spende plus 50,00 € Delfinpatenschaft bewirkt KEINE Spendenbestätigung über 150,00 €!
Diese Zahlungen können jeweils über die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) oder durch den Einzahlungsbeleg geltend gemacht werden.

4. Selbstverständlich senden wir Ihnen Spendenbestätigungen für Beträge unter 100,00 € zu, falls Sie diese benötigen!

Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail: info@delphinschutz.org

mit folgenden Angaben: Name, Vorname, PLZ, optional: Fördernummer
oder rufen Sie uns an:
089 – 741604 10 (Mo. - Fr. von 9 bis 13 Uhr), bzw. senden Sie uns ein Fax: 089 – 74 16 04 11

Lesen Sie dazu auch die nachfolgenden Hinweise zum neuen Spendenrecht. Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für diese im Sinne unserer Delfinschutzprojekte Kosten sparende Vorgehensweise.

Unsere Erfolge für die Delfine können wir nur durch Ihr Engagement und Ihre Hilfe erreichen!

Mit vielen Grüßen
Ihr GRD-Team & GRD-Vorstand

Erhöhte Abzugsfähigkeit von Spenden ab 01.01.2007

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird das steuerliche Spendenrecht stark verbessert und die Abzugsfähigkeit von Spenden rückwirkend zum 01.01.2007 erhöht:

- Zuwendungen (Spenden & Patenschaftsbeiträge sowie Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zu 20 % (bislang 5 bzw. 10 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu vier Promille (bislang zwei Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.

- Der Beitrag je Zuwendung, bis zu dem als Nachweis der Bareinzahlung oder die Buchungsbestätigung einer Bank genügt, wird von 100 € auf 200 € angehoben.

- Der bisher gewährte Spendenrücktrag bei Großspenden wird abgeschafft. Dafür wird ein allgemeiner, zeitlich unbegrenzter Zuwendungsvortrag eingeführt, wenn die Zuwendungen die Höchstbeträge überschritten haben oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können.

- Auf Grund der Rückwirkung zum 01.01.07 hat der Spender die Möglichkeit, dass bis Ende 2006 gültige Recht zu wählen. Dies kann insbesondere deshalb günstiger sein, weil bei Großspenden der Spendenrücktrag möglich war.

- Die Abzugsmöglichkeiten bestehen nicht nur im Rahmen der Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer bestehen entsprechende Regelungen.

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