09. - 18.04.2008 - In einem von Deepwave initierten, gemeinsamen Schreiben fordern neun Umweltverbände Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und verschiedene Abgeordnete des Europaparlaments auf, sich für ein stärkeres Verbot der illegalen Fischerei in Europa einzusetzen. Während der Ratssitzung für Landwirtschaft und Fischerei am 14. April 2008 sowei auf der Sitzung des Fischereiausschusses am 5. und 6. Mai 2008, soll der Vorschlag für eine Ratsverordnung gegen die illegale, unregulierte und undokumentierte Fischerei (IUU-Fischerei) diskutiert werden. Es steht zu befürchten, dass ein von der EU-Kommission erarbeiteter Vorschlag - wie schon oft geschehen - vom Ministerrat "weich gespült" wird.
-> Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (pdf)
-> Brief an Dr. Heinz Kindermann (SPD) Mitglied des Europäischen Parlaments (pdf)
-> Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (KOM(2007)0602 – C6-0454/2007 – 2007/0223(CNS)) - Berichterstatterin: Marie-Hélène Aubert (pdf)
17.10.07 | Quellen: WWF|GRD|FOS - Der von der EU-Kommission vorgestellte Plan zur Bekämpfung der Piratenfischerei wird von Naturschützern heftig kritisiert. Die Kommission will den europäischen Markt für den Import von illegal gefangenem Fisch schließen und die Namen überführter Fischtrawler auf schwarzen Listen veröffentlichen, die dann keine EU-Häfen mehr anlaufen. Zudem soll ein System zur Kennzeichnung illegaler Ware erstellt werden. Aber es bleiben zu viele Schlupflöcher für Piratenfischer.
So bezieht sich der EU-Vorschlag nur auf den Import von Fisch. Die Fischerei in europäischen Gewässern bleibt außen vor. Doch auch in Europa gibt es massive Verstöße gegen Fischereibestimmungen. Mit derartigen kriminellen Praktiken werden enorme wirtschaftliche, ökologische und soziale Schäden angerichtet. Nach Schätzungen von Wissenschaftlern fischen viele Länder 50 bis 100 Prozent mehr Dorsch ab als erlaubt, ohne Strafen fürchten zu müssen. Nach Angaben des WWF hat z.B. Frankreich bis Mitte August über 10 000 Tonnen Roten Thunfisch aus dem Mittelmeer und dem Atlantik angelandet und liegt damit 80 Prozent über der Fangquote.
Der Wert der globalen Piratenfischerei wird auf vier bis neun Milliarden US-Dollar geschätzt. "Auch in deutschen Supermärkten landet beispielsweise Kabeljau aus kriminellen Quellen oder mit delfin-tödlichen Methoden gefangener Dosenthunfisch. Nur bei Produkten mit dem SAFE-Label für delfinfreundlich gefangenen Thunfisch oder bei Meeresfisch mit dem FOS-Siegel kann der Verbraucher heute ganz sicher sein", so die GRD.
Pro Jahr werden 84 Millionen Tonnen gefangen, davon dürfte nach Schätzungen von Experten midestens ein Fünftel illegal - sogenannte IUU-Fischerei (illegal, ungemeldet, unreguliert) - aus dem Meer gezogen werden. Schwerpunkte liegen bei besonders gewinnbringenden Arten wie Roter Thunfisch, Schwarzer Seehecht und Kabeljau. Verheerende Ausmaße hat die Ausbeutung der Bestände in den vergangenen Jahren vor den Küsten von Entwicklungsländern angenommen, die ihre nationalen 200-Seemeilen-Wirtschaftszonen nicht ausreichend überwachen können. Vor allem vor Westafrika ist das ein brennendes Problem. Auch EU-Fischer betreiben in heimischen Gewässern illegale Fischerei. Hinzu kommt, dass ein Großteil der weltweiten Schwarzfänge im Wert von bis zu zehn Milliarden Euro auf dem europäischen Markt landet. Bislang ist es der EU nur teilweise gelungen, ihre Häfen für diese Ware zu schließen.
Die EU will allerdings den Nationalstaaten die Kontrolle des importieren Fisches überlassen "Das wird so nicht funktionieren", erklärt die GRD und fordert ein lückenloses System zur Rückverfolgung aller Fische und Fischprodukte vom Fangschiff bis zur Kühltheke wie dies z.B. bereits bei SAFE und FOS der Fall ist.
Weiterhin kündigte die Kommission an, die zerstörerische Fischerei mit Bodenschleppnetzen auf Hoher See einzuschränken. Diese Schleppnetze rasieren mit ihren tonnenschweren Ketten und Stahlplatten Seeberge und Korallenriffe. Mit ihrem Vorschlag will die EU die eine UN-Resolution zum Verbot der Schleppnetzfischerei in ökologisch wertvollen Meeresgebieten umsetzen. Allerdings gilt die jetzt vorgestellte EU-Regelung zunächst nur für einige Gebiete im Südatlantik und greift viel zu kurz. Mancherorts sind bereits bis 30 bis 50 Prozent der Kaltwasserkorallen verloren.
17. 11. 2006, Qullen: EU-Kommission / Maritime Trade Press - Die EU-Kommission hat eine neue Hafenkontrollregelung der Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) begrüßt. Es handele sich um "einen wichtigen Fortschritt bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei", heißt es in der Erklärung. Die neue Regelung gilt ab 1. Mai 2007. Sie sieht vor, dass gefrorener Fisch nur dann angelandet werden darf, wenn der Flaggenstaat, in dessen Schiffsregister ein Fischereifahrzeug eingetragen ist, dem Hafenstaat dafür grünes Licht gegeben hat.
Die Maßnahmen umfassen außerdem neue Verpflichtungen und Richtwerte für die vom Hafenstaat durchzuführenden Inspektionen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei, die oft nur schwer nachzuweisen ist, insbesondere wenn die Fänge - wie es bei Kabeljau aus der Barentssee oft der Fall ist - tiefgefroren angelandet werden.
Wegen der angeblichen Unterstützung so genannter "Piratenfischer" war unter anderem Rostock ins Visier von Greenpeace geraten. Fünf russische Trawler waren Anfang 2006 in der Hansestadt widerrechtlich für ihren nächsten Fangzug ausgerüstet worden. Trotz aller Proteste der Umweltschützer konnten die Schiffe im März ungehindert ausgelaufen. Greenpeace hatte deswegen Beschwerde gegen Deutschland bei der Europäischen Fischfangkommission eingelegt.
Illegale Fischerei ist der EU-Kommission zufolge besonders schwer nachzuweisen, wenn die Fänge - wie es bei Kabeljau aus der Barentsee oft der Fall ist - tiefgefroren angelandet werden. Künftig darf die Ladung erst dann gelöscht werden, wenn der Flaggenstaat bestätigt, dass das fragliche Schiff über eine ausreichend große Quote verfügt und die Fänge
auf die einzelstaatliche Quote angerechnet werden. Der Flaggenstaat muss auch bestätigen, dass das vom Kapitän angegebene Fanggebiet per Satellit kontrolliert wurde.
Joe Borg, das für Fischerei und Maritime Angelegenheiten zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, begrüßte die Maßnahmen: "Diese Regelung ist ein höchst willkommener Durchbruch bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei im Nordatlantik. Die Entscheidung der NEAFC stärkt auch die Initiativen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) und der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR), entschlossen gegen die illegale Fischerei vorzugehen. Diese regionalen Fischereiorganisationen sind die am besten geeigneten Gremien, um eine effiziente Bewirtschaftung auf Hoher See durchzusetzen."
Kommissar Borg wies auf die führende Rolle der EU bei der Einführung dieser ersten Hafenkontrollregelung hin und begrüßte auch die positive Einstellung der anderen NEAFC-Mitglieder, insbesondere der Russischen Föderation.
Der Fischereikommission für den Nordostatlantik gehören die EU, Dänemark für Faröer und Grönland, Island, Norwegen und Russland an.
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