Die EU und ihre Scheinheiligkeit beim Schutz der Meeresfauna

Seit 2007 sind in der EU die den verbotenen Treibnetzen vergleichbaren Schwebenetze zugelassen. Damit legalisierte die EU die illegale Treibnetzfischerei. Und dies wird auch noch als Beitrag zum Meeresschutz verteidigt!

Zeichnung Schwebentz mit Fischkutter

 

Lass Dich nicht einlullen!

18.04.2007 - Unsere hoch bezahlten EU-Bürokraten scheuen keine Kosten und Mühen, ihre für Meeressäuger schädlichen Entscheidungen positiv darzustellen. Offensichtlich glaubt man in Brüssel, die EU-Steuerzahler für dumm verkaufen zu müssen und zu können.
Frau S. protestierte gegen die Schwebenetze im Mittelmeer und erhielt sogar Antwort (falls man diesen Beitrag aus dem Absurdistan so genannter EU-Meeresschutzpolitik so nennen möchte). Wir geben das Schreiben von EU-Direktor Priebe (Generaldirektion Fischerei und Maritime Angelegenheiten - Bestandserhaltungspolitik) mit Kommentaren versehen nachfolgend wieder.

EU-Direktor Priebe:
Sehr geehrte Frau S.,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 22. Februar an Herrn Kommissar Borg, in der Sie Ihre Besorgnis über die Beifänge von Delfinen und anderen Meerestieren beim Einsatz von bestimmtem Fanggerät zum Ausdruck bringen.
Herr Borg hat mich gebeten, Ihnen in seinem Namen zu antworten.

Zu Ihrem Vorschlag, den Einsatz von Schwebenetzen umgehend zu verbieten, darf ich Ihnen mitteilen, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass vor allem oder gar ausschließlich Schwebenetze für die Beifänge von Delfinen und anderen Meerestieren verantwortlich wären.

GRD-Kommentar: Es gibt aber auch keinerlei Belege dafür, dass diese Netze harmlos sind! An dieser Stelle räumt Herr Priebe durch seine Formulierung bereits ein, dass es sehr wohl Beifang gibt. Zwar vielleicht nicht vor allem oder gar ausschließlich durch Schwebenetze, so doch zumindest häufig. Das ist auch nicht verwunderlich, denn diese Netze sind den verbotenen Treibnetzen, die zum Tod von hunderttausenden Delfinen und anderen Meerestieren wie Haien, Meeresschildkröten oder Seevögeln geführt haben, in ihrer Wirkung sehr ähnlich. Zu Schwebenetzen gibt es bislang keine Studien. Diese Netze sind eine Neuerfindung der Fischer, um dem gesetzlichen Treibnetzverbot aus dem Weg zu gehen, obwohl sie für die Aufgabe dieser Netze bereits erhebliche Kompensationszahlungen von der EU (also von den Steuerzahlern) erhalten haben!

EU-Direktor Priebe:
Schwebenetze sind selektive Fanggeräte.

GRD-Kommentar: In Bezug auf die Größe gefangener Fische stimmt das. Leider nicht in Bezug auf die Arten. Alle Kiemennetze fangen Meeressäugetiere als Beifang mit. Das ist alles andere als selektiv!

EU-Direktor Priebe:
Selbst wenn Schwebenetze in bestimmten Gebieten zu Beifängen von Delfinen und anderen Meeresbewohnern führen können, sind sie im Allgemeinen relativ sicher.

GRD-Kommentar: Das stimmt und zwar genau dort, wo es keine Delfine mehr gibt, weil sie schon weggefangen sind!

EU-Direktor Priebe:
Leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, auf welches geografische Gebiet Sie in Ihrer E-Mail Bezug nehmen. Die Kommission engagiert sich rückhaltlos für den Schutz der Meeresfauna und führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten geeignete Maßnahmen durch, um einen günstigen Erhaltungsstatus von Delfinen und anderen Walen zu erreichen und beizubehalten.

GRD-Kommentar: Dieser günstige Erhaltungsstatus wird vielfach definiert als 80% der Populationsgröße, die ein Lebensraum tragen kann. Dieser ist in den meisten EU-Gewässern deutlich unterschritten, insbesondere im Mittelmeer. Zu berücksichtigen ist, dass ein überfischter Lebensraum - Folge der EU Fischereipolitik - natürlich weniger Delfine tragen kann als ein naturnaher!

EU-Direktor Priebe:
So wurde im Jahre 2002 der Einsatz von Treibnetzen im Atlantik und im Mittelmeer durch einschlägige Rechtsvorschriften verboten.

GRD-Kommentar: Es dauerte geschlagene 10 Jahre bis die EU das von Umweltschützern jahrelang geforderte Treibnetzverbot der UN aus dem Jahr 1992 umgesetzt hatte, allerdings mit Ausnahmen für die Ostsee! Die illegale Treibnetzfischerei im Mittelmeer wird durch die EU wenn überhaupt, dann nur halbherzig bekämpft! So fischen immer noch 10.000 km Treibnetze illegal das Mittelmeer leer.

EU-Direktor Priebe:
Im Jahre 2004 wurden Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei festgelegt. Seitdem ist die Verwendung von akustischen Abschreckvorrichtungen (Pingern) beim Fischfang mit bestimmten Fanggeräten obligatorisch.

GRD-Kommentar: Eine geradezu unverschämte Dreistigkeit der Tatsachenverdrehung! Durch die Längenbeschränkungen der betroffenen Kutter werden in der Ostsee 98,5 % aller Fischkutter von der Vorschrift ausgenommen! Es kann passieren, dass Schweinswale von Netzen mit Pingern in Netze ohne Pinger (von Fischerkollegen mit kleineren Booten) getrieben werden. Der Erfolg der Pinger-"Pflicht" wird nicht kontrolliert, da die Fischer mit Pingern nicht unter das Beobachterprogramm (siehe unten) fallen:
GRD-Stellungnahme zur EU-Beifangentscheidung (170kb)

EU-Direktor Priebe:
Außerdem wurde ein gemeinschaftliches Beobachterprogramm eingeführt, mit dessen Hilfe Daten zur Beifangsituation in zahlreichen Fischereien gewonnen werden sollen. Zugleich wurde eine Längenbeschränkung für Treibnetze in der Ostsee festgesetzt und verordnet, dass solche Netze auch in der Ostsee schrittweise ganz und gar verboten werden, weil sie für die Schweinswalpopulation, die in diesem Gebiet bereits ernsthaft gefährdet ist, eine weitere Gefährdung darstellen.

GRD-Kommentar: Direktor Priebe lügt! Die Länge der Treibnetze in der Ostsee wurde entgegen den ersten Vorschlägen nicht beschränkt! Das Verbot für Treibnetze in der Ostsee tritt, viel zu spät, erst 2008 in Kraft. Die Schweinswalpopulation in der östlichen Ostsee ist mittlerweile auf nur noch ein paar hundert Tiere dezimiert. Sie wird wohl aussterben!

EU-Direktor Priebe:
Neben diesen neuen Rechtsvorschriften fördert die Kommission weiterhin wissenschaftliche Studien und Forschungsarbeiten zum Schutz von Walen. Die im Rahmen des Beobachterprogramms gewonnenen Beifangdaten und die Ergebnisse der Forschungsarbeiten bilden die technische Grundlage für gezielte, wirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Fischerei auf Delfine und andere Wale so weit wie möglich eingeschränkt werden sollen.

GRD-Kommentar: Die Erfahrung zeigt, dass Auswirkungen der Fischerei auf Delfine und Wale in der EU nur so weit eingeschränkt werden, dass dadurch die Fischerei nicht beeinträchtigt wird.
Fischerei bedroht Bestände in den Ozeanen

Es schreibt EU-Direktor Priebe:
Ausführliche Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf der EU-Website: www.europa.eu.int

GRD-Kommentar: Nur zu empfehlen, wenn man genau weiß, was man sucht!

Mit freundlichen Grüßen
R.Priebe
Direktor
Generaldirektion Fischerei und Maritime Angelegenheiten
Bestandserhaltungspolitik

GRD-Kommentar: Mit Bestandserhaltungspolitik - für Meeressäuger und für Fische - hat dies alles wenig, bis gar nichts zu tun!

 

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