Mehr als zehntausend Verstöße gegen Fischerei-Auflagen in Europa

EU-Mitgliedsstaaten sollen Verstöße gegen Fischerei-Politik strenger bestrafen

25.07.2007 - Quellen: AP | BRF.de - Tausende europäische Fischer missachten Fangverbote und andere Vorschriften zum Schutz gefährdeter Meeresbewohner: Allein im Jahr 2005 wurden mehr als 10.000 schwere Regelverstöße festgestellt, wie die EU-Kommission am 25.07.2007 in Brüssel mitteilte. In 23 Prozent dieser Fälle wurde gegen ein Fangverbot verstoßen, in weiteren 15 Prozent hatten die Fischer gar keine Lizenz.

Angeführt wird das Sündenregister von Italien, dessen Behörden im Jahr 2005 mehr als 3.000 schwere Verstöße feststellten. Deutschland meldete dagegen nur 96 Regelverletzungen. Die EU-Kommission äußerte allerdings die Vermutung, dass europaweit viele Zuwiderhandlungen im Dunkeln blieben, weil die Kontrollen in mehreren Mitgliedstaaten unzureichend seien.

Um Fischbestände auch langfristig zu schützen, will die EU-Kommission die Mitgliedsländer jetzt zu strengeren Sanktionen im Kampf gegen eine Überfischung der Meere anregen. So sollen Verstöße gegen die Regeln der gemeinsamen Fischerei-Politik zukünftig strenger bestraft werden.

In den zurückliegenden Jahren hatte die Zahl der Verstöße gegen Regellungen aus der europäischen Fischerei-Politik leicht zugenommen. Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Höhe der verhängten Geldbußen hierfür aber ab. Die Brüsseler Behörde regt an, bei Verstößen auch Fangverbote von den Mitgliedsstaaten verhängen zu lassen.

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Frankreich erhält Millionenstrafe

Brüssel, 13.07.2005 - Quelle: Reuters - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Frankreich wegen anhaltender Verstöße gegen den Schutz der Fischbestände zu einer Millionenstrafe verurteilt.

Zunächst sind 20 Millionen Euro für die bisherigen Verstöße fällig. Für jedes weitere halbe Jahr, in dem Frankreich die Regeln zum Schutz der Fische nicht umsetzt, werden nach dem Urteil Strafzahlungen in Höhe von 57,8 Millionen Euro fällig.

Dies ist das erste Mal, dass das höchste Gericht der EU eine pauschale Strafe für begangene Vergehen mit einer Art Zwangsgeld für die Zukunft verknüpft. Das Gericht begründete dies mit dem "schweren und andauernden Verstoß" Frankreichs gegen EU-Recht.

Der EuGH hatte die Frankreich bereits 1991 ein einem Urteil verpflichtet, seine Gesetze an EU-Fischereibestimmungen anzupassen. Darauf erfolgte keinerlei Reaktion. Die Kommission hatte den Franzosen vorgeworfen, dass die von den Fischern verwendeten Netzgrößen nicht ausreichend kontrolliert werden. Derartige Kontrollen sollten eigentlich verhindern, dass zu kleine Fische gefangen und deren Bestände gefährdet werden.

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