Geldauflagen
Bußgeldzuweisungen
Geldauflagen und Bußgeldzuweisungen sind eine wichtige Unterstützung für unsere weltweiten Delfinschutzprojekte
Weltweit bedrohen Plastikmüll, Lebensraumzerstörung, Überfischung und rücksichtloser Tourismus Delfine und ihre Lebensräume. Daher ist es von ungemeiner Wichtigkeit unsere Meere und deren Bewohner zu schützen. Für unsere Aufklärungsarbeit, Kampagnen und Projekte – regional, national wie international – benötigen wir somit dringend finanzielle Unterstützung.
Die GRD setzt sich bereits seit 1991 weltweit für den Delfin- und Meeresschutz weltweit ein. Dabei arbeiten wir mit zahlreichen nationalen und internationalen Kooperationspartnern zusammen.
Sie als Richterinnen und Richter, als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben die Möglichkeit unsere Arbeit mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. Sie haben die GRD bereits mit einer Zuweisung bedacht? Dann danken wir Ihnen recht herzlich!
Unsere Voraussetzungen für Bußgeldzuweisungen:
- Eintrag in die Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte und Erhalt von regelmäßigen Zuweisungen seit 1991
- Eintragung als Verein mit Vereinsregisternummer: VR 13487 beim Amtsgericht München
- Gemeinnützigkeit wegen Förderung des Tierschutzes (letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes München vom 21.07.2021 für die Jahre 2018 bis 2020)
- die zuständige Behörde wird über den Eingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah und zuverlässig informiert
- Verwendung der zugewiesenen Geldauflagen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke
Sonderkonto für Geldauflagen
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE52 3702 0500 0009 8348 02
BIC: BFSWDE33XXX
Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger, Adressaufkleber oder unseren aktuellen Jahresbericht zu. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt: 089 – 74 16 04 10 oder info@delphinschutz.org