Plastiktüten sind jetzt verboten – endlich!

von | 10. Januar 2022 | News - Meeresverschmutzung

Wann folgt das Verbot für Obst- und Gemüsetüten?

Plastik steht immer öfter auf dem Index: Bereits seit Juli 2021 dürfen Trinkhalme, Essgeschirr und Wattestäbchen aus Einwegplastik nicht mehr hergestellt werden. Zum Jahreswechsel erfolgte jetzt das Verbot für die regulären Plastiktüten im Supermarkt. Für den Meeresschutz ist dies ein gutes Signal. Es gilt aber, eine wichtige gesetzliche Lücke zu schließen.

Leichte Kunststofftüten mit einer Wandstärke von 15 bis 49 Mikrometern dürfen Händler in Deutschland seit Anfang 2022 nicht mehr verwenden. Dieses Verbot war längst überfällig, schließlich ist hinreichend bekannt, welchen negativen Einfluss die Tragetaschen auf die Umwelt haben. Für deren Herstellung – allein 2019 wurden stattliche 878 Millionen Exemplare produziert – werden nicht nur begrenzt vorhandene fossile Ressourcen vergeudet und das Klima belastet, Kunststofftüten werden außerdem vielfach in der Natur entsorgt und verschmutzen diese.

Plastiktüten sind Überlebenskünstler – im negativen Sinn

Das große Problem der Plastiktüte liegt darin, dass sie quasi unsterblich ist. Im Laufe von 500 Jahren zerfällt sie in winzige Teile. Dieses Mikroplastik gelangt über Flüsse ins Meer und stellt eine große Gefahr für alle Bewohner der Ozeane dar. Denn Fische und Kleinstlebewesen halten die Mikropartikel für Nahrung und nehmen diese auf. Die Folgen für die Tiere: verringerter Appetit, Verstopfung der Verdauungstrakte, hormonelle Auswirkungen sowie weitere Symptome.

Über die Nahrungskette gelangt das Mikroplastik schlussendlich zum Menschen zurück. Bis heute ist nicht vollständig erforscht, welchen Einfluss die Plastikartikel auf unseren Organismus haben. Dass Chemikalien im menschlichen Körper keine gute Sache sind, dürfte allerdings einleuchten.

Kein Gesetz ohne Ausnahme

Im Kontext des aktuellen Plastiktütenverbots muss angemerkt werden, dass davon sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, sogenannte „Hemdchen“ ausgenommen sind. Diese werden in Supermärkten oftmals zum Abwiegen von Obst oder Gemüse verwendet. Ihr Verbrauch lag 2019 bei 3,65 Milliarden Stück – damit verwendete 2019 jede Person in Deutschland im Durchschnitt 44 solcher Tüten.

Wir fordern, das Plastiktütenverbot auf dünnwandige Tüten auszuweiten. Seit einiger Zeit gibt es praktische wiederverwendbare Mehrwegnetze für Obst, Gemüse und Backwaren, die unter anderem aus Biobaumwolle hergestellt werden. Auch der Handel ist vorbereitet: Einige Supermärkte haben das Gewicht von Mehrwegnetzen inzwischen in das Kassensystem integriert und ziehen es beim Wiegen automatisch ab. Jetzt ist es am Gesetzgeber, den nächsten Schritt zu machen. (Lesetipp: Sechs clevere Tipps gegen Vermüllung)

l

Weitere Artikel

Geisternetzbergungen: GRD-Workshops an neuem Standort und in höherer Frequenz

Das nötige Fachwissen für Bergungsaktionen von Fischerei-Altlasten vermittelt die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) seit 2022 in einem zweitägigen Workshop. Künftig wird diese Tauchausbildung in Theorie und Praxis nicht mehr nur auf Rügen, sondern auch an einem zentraleren Standort in Deutschland angeboten. Darüber hinaus steigert die GRD aufgrund der hohen Nachfrage seitens der Taucher:innen die Frequenz der angebotenen Workshops.

weiterlesen

Vor Mallorca: Delfinmutter trauert um verstorbenes Jungtier

Zu Wochenanfang sind mehrere Videos in den sozialen Medien aufgetaucht, die ein offensichtlich totes Jungtier in der Bucht von Santa Ponça zeigen. In diesen Aufnahmen ist zu sehen, wie ein erwachsener Delfin das tote Jungtier immer wieder mit seiner Schnauze anstupst. Diese Geste wurde zunächst als Versuch einer Wiederbelebung gedeutet, ist aber vielmehr Bestandteil eines ausgeprägten Trauerverhaltens. Derartige Verhaltensweisen, die an menschliche Trauerreaktionen erinnern, wurden bei Delfinen schon mehrfach dokumentiert.

weiterlesen

 

Spendenkonto

Gesellschaft zur Rettung der Delphine
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN:
DE09 3702 0500 0009 8348 00
BIC:
BFSWDE33XXX

 

Ihre Spenden, Patenschafts- und Förderbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Ihre Hilfe kommt an

Die GRD ist als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannt.

Zum Newsletter anmelden

Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Vielen Dank für Ihr Abonnement!