EU verbietet die Fischerei in der Tiefsee
Vulnerable Tiefseearten endlich besser geschützt
Die EU hat am 15. September 2022 verbindliche Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der Tiefseeökosysteme beschlossen. Künftig herrscht ein Fischereiverbot in knapp 90 empfindlichen und schutzbedürftigen Ökosystemen der Tiefsee in EU-Gewässern. Endlich!
Tiefsee-Ökosysteme nun geschützt
Die Maßnahmen stützen sich auf die bereits im Jahr 2016 verabschiedete Tiefsee-Verordnung (Deep Sea Access Regulation) – und auf die Empfehlungen der Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Sie schützen künftig 87 empfindliche Tiefsee-Ökosysteme.
Verbot der bodenberührenden Fischerei
Das Verbot hat zur Folge, dass sämtliche Fanggeräte der bodenberührenden Fischerei wie Grundschleppnetze, Dredgen, Stellnetze, Grundlangleinen, Reusen und Fallen auf einer Fläche von ca. 16.500 Quadratkilometern zwischen 400 und 800 Metern verboten sein werden. Dies entspricht 1,16 % der EU-Gewässer des Nordostatlantiks.
Nach dem Verbot der Grundschleppnetzfischerei unterhalb von 800 Metern, das 2016 durch die Tiefseeverordnung (EU) 2016/2336 eingeführt wurde, dienen die weiteren Maßnahmen einem verbesserten Schutz und der Wiederherstellung empfindlicher mariner Ökosysteme (VMEs). Dazu zählen Kaltwasserkorallenriffe, Ansammlungen von Schwämmen, Meeresbuchten und andere Habitate der Tiefsee.
Die am 15. September angekündigte Umsetzung der Tiefseeverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Sie gilt unmittelbar für alle Schiffe der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern, die in EU-Gewässern fischen. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden begrüßen wir den Schritt der EU, diese vulnerablen Ökosysteme nun endlich – entgegen den Interessen der Fischerei – unter Schutz zu stellen. (Lesetipp: Fischerei – Ostsee-Fangquoten, Grundschleppnetze und das Schicksal der Wale)
Tiefsee-Organismen | NOAA
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