Hochseeabkommen: UN einigt sich auf Schutzgebiete

Biodiversität steht unter international verbindlichem Schutz
Nach zwei Wochen zäher Verhandlungen gab es letzten Freitag, am 4. März 2023, eine Einigung über ein internationales Hochseeabkommen der Vereinten Nationen in ihrem Hauptquartier in New York. Dabei geht es um den Schutz der Artenvielfalt auf Hoher See. Wir begrüßen das Zustandekommen des Abkommens, denn damit wurde endlich eine längst überfällige Grundlage geschaffen, um Meeresschutzgebiete in der Hochsee zu errichten und die dortige Biodiversität besser zu schützen.
Schutz der Hohen See unabdingbar
Nur ein Prozent der Hohen See wird bislang geschützt, obwohl sie 60 Prozent der gesamten Weltmeere ausmacht. Sie ist damit eine unverzichtbare Lebensquelle für uns Menschen, denn die Weltmeere produzieren insgesamt rund 50 % des von uns benötigten Sauerstoffs. Darüber hinaus speichern sie etwa 30 % der CO2-Emissionen. Die Hochsee mildert damit entscheidend die Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels. Die biologische Vielfalt ihrer Ökosysteme ist einzigartig und von großer Bedeutung.
Über 20 Jahre Raubbau – Abkommen längst überfällig
Gleichzeitig spielt die Hohe See eine entscheidende Rolle für die Fischerei und den Tiefseebergbau. Ihr Gebiet gehört jedoch niemandem. Dies ist der Grund, weshalb die Nutzung von Hoch- und Tiefsee in der Vergangenheit nicht geregelt wurde und Nationen sie ungehindert und ungestraft ausbeuten konnten. Seit nunmehr 20 Jahren bemühen sich die Staaten um einen verbesserten Schutz der Biodiversität jenseits staatlicher Hoheitsgebiete. Eine Verabschiedung des Abkommens scheiterte zuletzt im August letzten Jahres, wir berichteten.
Das jetzt endlich beschlossene, völkerrechtlich verbindliche Abkommen soll den weiteren unregulierten Raubbau künftig verhindern und ist wesentliche Voraussetzung, um Meeresschutzgebiete in der Hochsee zu errichten. 30 Prozent der Ozeane sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Damit gilt das Abkommen als historischer Meilenstein. „Das Schiff hat das Ufer erreicht”, sagte die Leiterin der Konferenz, Rena Lee, nach den langen Verhandlungen.

Seit 2002 wird verhandelt: Der Weg zu einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument für die biologische Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit. Quelle: High Seas Alliance
Neue Schutzgebiete und das Regeln der Gewinnbeteiligung
Neben dem Beschluss zur Errichtung von Meeresschutzgebieten stand auch die Regelung über die Verteilung der Gewinne an die Länder aus genetischen Ressourcen oder der Nutzung mineralischer Rohstoffe klar im Vordergrund. Diese Punkte wurden kontrovers diskutiert. Eine mögliche Lösung wären Ausgleichszahlungen von Pauschalgebühren in Form von Fonds. Diese wären an diejenigen Länder zu zahlen, die die genetischen Ressourcen nicht nutzen. Erfreulich ist die Auflage künftiger Unverträglichkeitsprüfungen, die verpflichtend durchgeführt werden müssen. Erst dann darf mit den Aktivitäten, Meeresressourcen zu erschließen, begonnen werden.
Das Abkommen muss jetzt schnellst möglich verabschiedet und von den Mitgliedsländern ratifiziert werden, damit bald mit der Umsetzung begonnen werden kann.
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