Speedbootfahrten können Schweinswale töten
Naturschutzverbände fordern vom MELUND* Maßnahmen gegen Speedboot-Angebote
Seit Jahren schießen an der deutschen Ostseeküste touristische Speedboot-Angebote wie Pilze aus dem Boden und gefährden das Leben der vom Aussterben bedrohten heimischen Schweinswale. NABU, Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD) fordern das Land Schleswig-Holstein auf, endlich geeignete Maßnahmen gegen diese Gefährdung durchzusetzen und zu kontrollieren.
* MELUND = Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
MELUND verharrt in Untätigkeit – Keine Einschränkungen für RIB-Speedboot-Angbote
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD Landtagsfraktion stellt das MELUND nun fest, dass „Hochgeschwindigkeitsfahrten grundsätzlich geeignet [sind], Schweinswale durch den von ihnen ausgehenden Lärm oder durch Kollisionen zu verletzen oder zu töten sowie Schutzgebiete, in denen der Schweinswal Erhaltungsgegenstand bzw. Schutzziel ist, zu beeinträchtigen.“
Schon vergangenen Sommer wiesen der NABU Schleswig-Holstein sowie die GRD nach, dass Speedboot-Fahrten auch unmittelbar dort stattfinden, wo sich täglich Schweinswalmütter mit ihren Neugeborenen aufhalten. Die Naturschützer*innen forderten das Landesumweltministerium MELUND dazu auf, die Fahrten aufgrund der Gefahrenlage zu stoppen, was nicht umgesetzt wurde. Selbst einige Tourismus-Organisationen distanzieren sich mittlerweile von Speedboot-Fahrten.
Opfer eines Speedboots? Foto: David Nairn / Clyde Porpoise CIC / NABU Schleswig-Holstein
Die Verbände begrüßen, dass das Ministerium sich nun mit der Gefährdung durch Speedboote beschäftigt hat. Die ergriffenen Maßnahmen halten NABU, BUND und GRD jedoch für wenig wirksam und zu kurz gegriffen.
„Die Umsetzung der neuen Verordnung baut offenbar auf die Selbstkontrolle der Anbietenden. Das ist absurd, denn die Forderung, einen großen Teil der mit ‚Adrenalin pur‘ beworbenen Fahrt in gemäßigtem Tempo zu bestreiten, steht dem Angebotsziel der Betreiber komplett entgegen. Ohne effektive Vorschriften und Kontrolle wird es nicht gehen,“ erläutert Dagmar Struß, Leiterin der NABU Landesstelle Ostseeschutz.
Lizenz zum Schweinswal-Töten: Spaßtouristen nehmen keinerlei Rücksicht auf die Meeresumwelt
„Die Monate, in denen Speedboot-Fahrten angeboten werden, überschneiden sich zudem genau mit den Zeiten, in denen sich die Schweinswale vermehrt an unseren Küsten aufhalten,“ ergänzt Stefanie Sudhaus, Meeresschutzreferentin beim BUND SH. „Und die Tiere reagieren äußerst sensibel auf den Lärm, gerade in den Zeiten, in denen die Kälber geboren und gesäugt werden.“
“Schweinswale gehören zu den streng geschützten Tierarten in Deutschland. Trotzdem nimmt eine Minderheit von Spaßtouristen keinerlei Rücksicht auf Tier und Natur, setzt ihr Vergnügen über alles“, betont der Biologe Ulrich Karlowski von der GRD.
Das MELUND muss die Einhaltung von Schutzmaßnahmen kontrollieren und durchsetzen!
Nach den Vorschriften für besonders geschützte Arten (§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG)) muss das MELUND die Einhaltung von Schutzmaßnahmen kontrollieren und durchsetzen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird jedoch nur die Erhebung einiger Daten durch die Betreiber eingefordert. Deren weitere Verwertung durch das Ministerium wird nicht erläutert. Konsequenzen für den Betrieb der Speedboote sind somit nicht zu erwarten.
Die Naturschutzorganisationen folgen der Behörde nicht in ihrer rechtlichen Bewertung, dass Umweltprüfungen im Sinne der Eingriffsregelung hier nicht erforderlich und des Weiteren das Bundesverkehrsministerium zuständig sei. Sie sehen in einem kommerziellen Angebot ein Projekt, das aufgrund seiner erwiesenermaßen möglichen Störungs- und Tötungswirkung von Landesseite zu prüfen ist.
NABU, BUND und GRD fordern vom Land Schleswig-Holstein die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes
NABU, BUND und GRD fordern das Land Schleswig-Holstein auf, die Einhaltung des Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbots nach § 44 BNatschG mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen und zu kontrollieren und bei fehlender Zuständigkeit beim Bundesverkehrsministerium darauf zu dringen, dass umgehend eine entsprechende Verordnung – beispielsweise eine verpflichtende Befahrensregelung für sensible Gebiete – erlassen wird. Auch übergangsweise muss der Schutz – z.B. durch Aussetzen der Fahrten – gewährleistet werden.
Foto oben: Alexander Andrews / unsplash
Kontakt
Dagmar Struß, NABU Landesstelle Ostseeschutz, Mobil 0170-9611081, Dagmar.Struss@NABU-SH.de
Stefanie Sudhaus, BUND Meeresschutzreferentin, Tel. 0152 29015049, stefanie.sudhaus@bund-sh.de
Ulrich Karlowski, Gesellschaft zur Rettung der Delphine, Tel. 089-74 16 04 10, info@delphinschutz.org
Hintergrund
Gefährdung des Ostsee-Schweinswals
Jährlich nehmen die Populationen des einzigen heimischen Wals ab. Durch menschengemachte Einflüsse ist das Überleben der Ostseeschweinswale nicht mehr gesichert. Eine Schlechterstellung des streng geschützten Tieres findet entgegen anderslautender Unterzeichnung von Abkommen (Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, ASCOBANS, Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Jastarnia-Plan, HELCOM-Abkommen) durch Landesregierungen und Bundesregierung täglich statt.
Die durchschnittliche Lebenserwartung eines weiblichen Ostseeschweinswals, die natürlicherweise über 20 Jahre beträgt, ist auf unter 4 Jahre gesunken. Das hat zur Folge, dass nur noch knapp 30 Prozent der weiblichen Tiere die Geschlechtsreife erlangen. Ein geschlechtsreifes Tier gebärt alle ein bis zwei Jahre ein Kalb. Das Totfundmonitoring zeigt, dass vor der deutschen Ostseeküste überwiegend Jungtiere geborgen werden, darunter auffallend viele Neugeborene und vorjährig geborene Wale.
Die nahezu uneingeschränkte Nutzung von Speedbooten in Gebieten, in denen sich Schweinswale während der Zeugungs-, Kalbungs- und Säugungszeit aufhalten, hat hierbei mit großer Wahrscheinlichkeit einen relevanten Anteil an den Bedrohungen, denen die Tiere ausgesetzt sind.
Gefahren, die für Schweinswale von Speedbooten ausgehen
Kollision
Speedboote fahren mit Geschwindigkeiten von bis zu 120km/h, während Schweinswale maximal ca. 20-25km/h schnell schwimmen können. In den Sommermonaten, wenn die Neugeborenen dabei sind, sind sie noch um einiges langsamer. Kollisionen sind daher nicht auszuschließen.
Unterbrechung der Kommunikation
Der durch die Boote enorm laute Unterwasserschall unterbricht die Kommunikation der Wale. Es können dabei z.B. Paarungsrituale der Tiere gestört werden. Es können aber auch Jungtiere von ihren Müttern getrennt werden, so dass sie verhungern.
Unterbrechung der Nahrungsaufnahme
Schweinswale ernähren sich vorrangig von kleineren Fischen. Um einen guten Ernährungszustand zu erreichen, müssen sie den ganzen Tag Nahrung suchen und aufnehmen. Wenn sich eine große Lärmquelle nähert, versuchen die Wale, so schnell wie möglich an den Boden abzutauchen und verharren dort so lange wie möglich – bis sie zum Atmen wieder an die Oberfläche kommen müssen. Wissenschaftler*innen stellten fest, dass die Wale in einem Gebiet, in dem häufig Boote mit lauten Unterwasserschall unterwegs sind, einen schlechteren Ernährungszustand aufweisen.
Beeinträchtigung des Gehörs
Das Gehör von Schweinswalen ist sehr empfindlich. Je nach Abstand des Speedboots als Lärmquelle ist der Schaden am Gehör unterschiedlich groß. Es kann eine vorübergehende Ertaubung stattfinden oder auch eine längerfristige Schädigung.
Das Gehör ist für den Schweinswal das wichtigste Sinnesorgan. Ohne das Gehör findet er nicht ausreichend Nahrung, kann keine Nachkommen zeugen und versorgen, Kollisionen schwer vermeiden und die Wahrscheinlichkeit eines Stellnetztodes steigt immens. Ein großer Teil der im jährlichen Totfundmonitoring untersuchten Tiere weist Stellnetzmarken als Todesursache auf.
Wie ernst nimmt es Deutschland mit dem Schutz der Meeresumwelt und Maßnahmen zum Erhalt der Schweinswalpopulationen?
Im Rahmen der Helsinki Kommission (HELCOM) arbeiten alle neun Ostsee-Anrainerstaaten gemeinsam mit der EU am Schutz der Meeresumwelt und an Maßnahmen zum Erhalt der Schweinswalpopulationen. Im vergangenen Sommer hat die Bundesrepublik Deutschland die HELCOM-Präsidentschaft für zwei Jahre übernommen.
Wenn es der Bundesrepublik mit diesem Schutzziel ernst ist, so müssen jetzt Weichen gestellt werden. Hierzu gehört es, Spaß- und Freizeit-Angebote dergestalt zu reglementieren, dass die Schweinswalpopulationen einen besseren Erhaltungszustand erreichen und die Schlechterstellung gestoppt wird.
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