Deutschlands „Walschutzgebiet“ vor Sylt und Amrum – ein Erfolgsmodell zum Schutz des Schweinswals?

von | 27. Dezember 2023 | News - Fischerei

GRD-Fachbeitragsreihe

Teil 5

Der Bestand der Schweinswale in der Nordsee sinkt seit mehr als zwei Jahrzehnten kontinuierlich [1]. Dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und die eingerichteten Schutzgebiete in vielen Fällen ihren Zielen nicht gerecht werden, ist in den vorangegangenen Artikeln dieser Fachbeitragsreihe herausgestellt worden. Vor diesem Hintergrund soll zum Abschluss Deutschlands einziges „Walschutzgebiet“ fokussiert und dessen Wirksamkeit bzw. Modellcharakter eingeschätzt werden.

Der Bestand der Schweinswale in der Nordsee ist kontinuierlich gesunken

Der Bestand der mit den Delfinen verwandten Schweinswale wird für die gesamte Nordsee und den nördlichen Atlantik auf ca. 409.000 Tiere und für die deutsche Nordseeküste auf 15.000-45.000 Tiere geschätzt [2]. Die zur Gruppe der Zahnwale gehörenden Meeressäuger sind nach FFH-Richtlinie streng geschützt und gelten auch gemäß der Roten Liste” als „stark gefährdet“. Trotz des formal hohen Schutzstatus ist es bislang nicht gelungen, die Tiere in ausreichender Weise zu schützen. Für den Zeitraum von 2002 bis 2019 wurde ein stetiger Rückgang der Schweinswalbestände festgestellt, wobei die Abnahme im Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff“ besonders hoch war [3]. Aufgrund der zahlreichen Defizite (Managementmängel, unzureichende Schutzwirkung durch Störfaktoren wie Fischerei, Schiffsverkehr, Unterwasserlärm etc.), die in vielen Meeresschutzgebieten des Natura 2000 Netzwerkes nach wie vor bestehen, ist es keine Überraschung, dass sich dieser Trend bis heute nicht ins Positive umgekehrt hat. 

Eine aktuelle Erhebung weist jedoch darauf hin, dass sich der Bestand der Schweinswale nach Jahren des Rückgangs zumindest auf einem gleichbleibenden Niveau stabilisiert haben könnte [4].

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist einer von drei Wattenmeer Nationalparks in Deutschland und über das Nationalparkgesetz von Schleswig-Holstein geschützt. Gleichzeitig ist der Nationalpark auch Teil des Natura 2000 Netzwerkes. In Folge gelten rechtlich gesehen verschiedene Gesetze, Richtlinien, Abkommen etc. auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene [5].

Schweinswalmutter mit Kalb
© Sven Koschinski

Deutschland hat ein eigenes Walschutzgebiet

Im Jahr 1999 wurde als Teil des Nationalparks das erste deutsche „Walschutzgebiet“ vor Sylt und Amrum ausgewiesen, welches eine Fläche von 1.562 Quadratkilometern umfasst und im Bereich des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) liegt. Gleichzeitig gilt es auch als erstes europäisches Walschutzgebiet. Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als Zone für Kalbung, Aufzucht und zur Nahrungsaufnahme ist es laut Nationalparkverwaltung ein besonderes Rückzugsgebiet für Schweinswale [6]. Seit dem Jahr 2011 werden die Schweinswale hier über ein akustisches Monitoring erfasst.

Erfasste Schweinswale im Rahmen von SCANS-IV
© TIHO Hannover

Da die Wale sich mit Echoortung orientieren und dazu fast pausenlos Signale aussenden (sogenannte Klicks), lässt sich die Anwesenheit der Tiere mit entsprechenden Messstationen (Klickdetektoren) erfassen. Die Auswertung dieses akustischen Monitorings über fünf im Nationalpark verteilte Klickdetektoren zeigt, dass die Wale regelmäßig im Nationalpark aktiv sind. Gleichzeitig unterstreichen die Daten die Bedeutung des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres als wichtigen Lebensraum für die Schweinswale [7]. Auch die aktuellen Ergebnisse der Walzählung SCANS-IV zeigen, dass die Gebiete der Nationalparks Wattenmeer sowie der deutschen AWZ [8] zu jenen Bereichen der Nordsee mit den höchsten Schweinswaldichten gehören.

Bestätigt wird auch der schon seit einigen Jahren zu beobachtende Trend der Habitatverschiebung von der zentralen Nordsee in die süd-westliche Nordsee, was die nebenstehende Abbildung verdeutlicht [9]. Die Ursachen für diese Entwicklung sind bis dato nicht ausreichend geklärt. Es ist aber anzunehmen, dass eine veränderte Nahrungsverfügbarkeit eine Rolle spielt.

Die Folgen dieser Verschiebung und der damit zusammenhängenden Veränderungen des Lebensraumes bleiben noch abzuwarten, könnten aber mit negativen Konsequenzen einhergehen: Es leben dadurch immer mehr Wale im Bereich der südlichen Nordsee, in der die größten Häfen Europas liegen. Die Region zählt zu den meistbefahrenen Schifffahrtsrouten der Welt und ist besonders stark durch menschliche Nutzung geprägt. Es ist davon auszugehen, dass das Risiko von Schiffskollisionen steigt.

Diese Entwicklung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Einrichtung des Schutzgebietes speziell für die Schweinswale als wichtigen Schritt zur Erhaltung der Population im Wattenmeer. Die vielfältigen Gefährdungen für die Kleinwale u.a. durch Fischerei, Schiffsverkehr, Unterwasserlärm, Schadstoffe, Müll etc. und der überwiegend unzureichende Schutz in europäischen Meeresschutzgebieten wurden ja bereits in den vorangegangen Fachbeiträgen thematisiert.

Totfunde an Deutschlands Küsten bestätigen die Bedrohungen für die Schweinswale

Um sich der Präsenz der Gefahren auch an deutschen Küsten bewusst zu werden, genügt ein Blick in den Bericht zum Totfundmonitoring von Kleinwalen und Kegelrobben in Schleswig-Holstein [10]. Von den im Jahr 2022 über 200 an den Küsten gefundenen Schweinswalen wurden 20 genauer untersucht. Die Bandbreite der erfassten Ursachen ist groß. Ob Infektionskrankheiten wie Parasitenbefall oder Lungenentzündung, Tod durch Beifang, gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Quecksilber und PCB oder Verdacht auf akustisches Trauma: Schon bei dieser relativ kleinen Stichprobe wird deutlich, dass zu viele Tiere eines unnatürlichen Todes sterben.

Es ist daher von besonderem Interesse zu prüfen, inwieweit das in dieser Form in Deutschland und Europa einzigartige Schutzgebiet einen Beitrag zum Schutz der Schweinswale leistet und eben keinen „Papiertiger“ darstellt.

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist in zwei Schutzzonen unterteilt. Die Gebiete in Schutzzone 1 sollen „weitgehend der Natur überlassen“ werden und Schutzzone 2 „darf eingeschränkt genutzt“ werden [11]. Völlig nutzungsfrei sind von den 4.410 km² allerdings nur 125 km². Das Befahren mit Wasserfahrzeugen ist dort unter Einschränkungen erlaubt.

Zu hohe Geschwindigkeiten der Schiffe gefährden die Wale und ihre Kälber

Das Walschutzgebiet gehört im Nationalpark nur zur Schutzzone 2. Es ist damit nicht als „besonderes Schutzgebiet“ eingestuft und darf eingeschränkt genutzt werden. In der Nordsee-Befahrensverordnung ist festgelegt, dass innerhalb des Walschutzgebietes das Befahren mit bis zu 16 Knoten erlaubt ist. Zusätzlich führen Schnellfahrkorridore durch das Schutzgebiet, auf denen Schiffe mit bis zu 24 Knoten fahren dürfen [12].

Eine Untersuchung der Schiffsichtungen in den Jahren 2002-2020 zeigt die vielfältige Nutzung des Schutzgebietes durch den Schiffsverkehr. Neben Fährschiffen, Segel- und Motorbooten sind auch regelmäßig Containerschiffe anzutreffen [13]. Auf Sylt werden auch Jetskis für Rettungseinsätze genutzt. Es finden daher an verschiedenen Stellen der Insel Übungseinsätze statt. Um die Gefährdung für die Meeressäuger zu minimieren, fordern die Sylter Naturschutzverbände ausgewiesene Jetski-Übungszonen für Rettungseinsätze [14].

Die Hochgeschwindigkeitsfähre kann mit bis zu 36 Knoten durch das Wasser pflügen”
© Erich Westendarp auf Pixabay

Um sowohl die Belastungen durch Unterwasserlärm als auch das Kollisionsrisiko zu reduzieren, sollte aus Sicht der GRD eine Reduzierung der maximalen Geschwindigkeit und die Abschaffung der Schnellfahrkorridore angestrebt werden. Eine Orientierung kann dabei die Schutzzone 1 bieten, in der nur eine Geschwindigkeit von maximal zwölf Knoten erlaubt ist.

Die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung lässt sich insbesondere mit der Bedeutung des Schutzgebietes als Kalbungs- und Aufzuchtareal begründen: Die Zeitspanne mit der höchsten Rate an Schweinswalgeburten erstreckt sich von Mitte Juni bis Ende Juli. Das schon erwähnte akustische Monitoring beinhaltet eine Messstation mit Klickdetektor direkt im Walschutzgebiet, westlich vor Sylt. Die Auswertungen der Jahre (2011-2022) zeigen für die Messstation „Westerland“ im Walschutzgebiet die höchste Detektionsrate im Vergleich zu den anderen Messpunkten. Im Frühjahr, kurz vor Beginn der Phase mit den meisten Schweinswalgeburten, werden besonders viele Wale erfasst. Die Anzahl der erfassten Wale nimmt im Walschutzgebiet in der ersten Jahreshälfte zu und in Richtung Herbst wieder ab [15]. Im Fachbeitrag II zum anthropogenen Lärm in Nord- und Ostsee wurde bereits deutlich gemacht, wie effektiv Geschwindigkeitsreduzierungen von Schiffen sowohl den Unterwasserlärm als auch das Kollisionsrisiko reduzieren.

Walschutzgebiet als Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Grafik: NordSBefV

Ein weiteres Argument für eine verminderte Geschwindigkeit der Schifffahrt ergibt sich vor dem Hintergrund, dass sich die Wale nicht dauerhaft in nur einem Gebiet aufhalten. So zeigt die Auswertung des oben erwähnten akustischen Monitorings im Nationalpark, wie die über den Nationalpark verteilten Messstationen saisonal unterschiedlich von den Schweinswalen aufgesucht werden.

Es wird vermutet, dass sobald die Kälber ab einem Alter von ca. fünf Monaten die erste feste Nahrung zu sich nehmen können, viele Mutter-Kalb-Paare auf die Ostseite von Sylt um List wandern, um dort im Flachwasser erste Nahrung selbstständig zu jagen. Auch die Messstation Meldorfer Bucht in der Nähe des stark durch die Schifffahrt frequentierten Büsumer Hafens zeigt überwiegend hohe Erfassungsraten und könnte laut den Autor:innen u.a. als Kalbungsgebiet genutzt werden.

Hieran zeigt sich exemplarisch, wie bedeutsam ein regelmäßiges Monitoring ist, um Schutzmaßnahmen dem Wohle der Meeressäuger dynamisch anzupassen. An der Messstation Elbe wurden neben der Station Westerland die meisten Wale erfasst, was darauf zurückgeführt wird, dass viele Schweinswale den Beutefischen in die Elbe folgen [17]. Nicht nur das Walschutzgebiet, sondern auch der südlich bis zur Elbmündung verlaufende Teil des Nationalparks wird von Schnellfahrkorridoren und Fährrouten durchkreuzt [18], die die Wale bei ihren Wanderungen durch das Wattenmeer gefährden. Die GRD sieht es daher als kritisch an, dass es eine so große Anzahl an Schnellfahrkorridoren gibt, die mitten durch das Walschutzgebiet bzw. den Nationalpark führen. Insbesondere besteht ein wichtiger Schritt darin, Geschwindigkeitsreduzierungen einzuführen.            

Lage der Messstationen des Monitoring [16]

 

Eine massive Lärmbelastung kann für die Schweinswale nicht nur durch Wasserfahrzeuge, sondern auch durch den verstärkten Ausbau der Windenergie entstehen. Nach Nationalparkgesetz §5 ist der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Walschutzgebiet verboten [19]. Mit einer direkten Lärmbelastung durch entsprechende Maßnahmen ist im Nationalpark also nicht zu rechnen. Auch die industrielle Erdölförderung ist nicht erlaubt. Zu hoffen bleibt, dass der Nationalpark von den im Fachbeitrag II thematisierten Auswirkungen des geplanten massiven Ausbaus der Windenergie in der Nordsee verschont bleibt.

Offshore-Windparks mitten im Naturschutzgebiet, wie im angrenzenden „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ in der AWZ, widersprechen dem Sinn von Meeresschutzgebieten und dürfen keine Nachahmer finden. Dies gilt es auch in den notwendigen Managementplänen weiterhin dauerhaft zu verankern. Zwar werden derzeit neue Windkraftanlagen nur außerhalb der Meeresschutzgebiete geplant, die z.T. weitreichenden Lärmbelastungen durch Bauarbeiten sowie den für Bau, Wartung und Kontrolle der Anlagen notwendigen Schiffsverkehr werden in Teilen aber auch die Schutzgebiete betreffen. Führt man sich vor Augen, dass die Leistung der Offshore-Energie bis zum Jahr 2045 fast um den Faktor 9 steigen soll, bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, die sowohl der Energiewende als auch dem Meeres- und Artenschutz gerecht werden. Dies gilt auch für die wohl größte Bedrohung der marinen Artenvielfalt innerhalb als auch außerhalb von Meeresschutzgebieten, der Fischerei.

Kommerzielle Fischerei im Schutzgebiet

Die in Fachbeitrag IV thematisierte Bedrohung europäischer Schutzgebiete durch die Auswirkungen risikobehafteter Fischerei – also Fischfangmethoden, die nachweislich zu einer Bedrohung von marinen Lebensräumen führen, trifft mit Einschränkungen auch für das Walschutzgebiet zu. Die kommerzielle Fischerei ist im Walschutzgebiet grundsätzlich erlaubt und wird laut einer Studie im Sommer und Herbst intensiv betrieben [20]. Gewerblich befischt werden in erster Linie Garnelen, Miesmuscheln, Pazifische Austern und Plattfische. Die Schleppnetzfischerei ist grundsätzlich verboten, allerdings nicht für die Konsumfischerei [21].

Als besonders problematisch stellt sich der Fang von Nordseegarnelen dar, weil durch diese Art der bodenberührenden Fischerei, wie in Fachbeitrag IV verdeutlicht, negative Folgen für das Ökosystem entstehen. Das Wattenmeer ist darüber hinaus eine bedeutende „Kinderstube“ für Jungfische wie Schollen, Heringe und Seezungen. Viele dieser Jungfische enden in den feinen Netzmaschen als Beifang [22]. Für Schweinswale kann dies indirekte Auswirkungen haben, da ihr Nahrungsangebot deutlich reduziert wird.

Krabbenkutter mit Grundschleppnetz
© Christine Schmidt auf Pixabay

Die für die Kleinwale so gefährliche Stellnetzfischerei ist laut Küstenfischereiverordnung innerhalb von drei Seemeilen gemessen ab der Basislinie, welche die Niedrigwasserlinie entlang der Küste darstellt, verboten. Außerhalb von drei Seemeilen ist der Einsatz von Stellnetzen im Walschutzgebiet mit Einschränkungen erlaubt [23]. Die GRD forderte schon im Jahr 2004 gemeinsam mit dem NABU-Schleswig-Holstein und der Deutschen Umwelthilfe das Ende der Stellnetzfischerei im Walschutzgebiet [24].

Problematisch und untragbar ist aus Sicht der GRD sowie der Sylter-Naturschutzverbände, dass die bisher dargelegten Einschränkungen der Fischerei außerhalb von drei Seemeilen (gemessen ab der Basislinie) nur für die deutsche Fischereiindustrie gelten. Nach EU-Recht dürfen an der gesamten deutschen Nordseeküste außerhalb von drei Seemeilen dänische und niederländische Fischer tätig sein [25]. Für das Walschutzgebiet bedeutet das: Grundfische, Sprotten, Sandaale, Krabben und Garnelen dürfen außerhalb von drei Seemeilen befischt werden.

Bedenklich ist auch die Tatsache, dass das Walschutzgebiet erst 150 Meter vor der Küste beginnt. Der Sylter Biologe Lothar Koch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich gerade in diesen ungeschützten Küstenstreifen häufig Schweinswale mit Kälbern aufhalten, die das wärmere Flachwasser aufsuchen und Kleinfische jagen [26]. Auf der Website des Nationalparks heißt es bezogen auf das Walschutzgebiet:

Ziel ist es, in diesem Bereich durch ein Stellnetzverbot sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Wasserfahrzeuge, die Gefährdungsursachen insbesondere junger Schweinswale, zu vermindern. [27]

Dieses Ziel ist noch nicht erreicht. Schweinswale haben eine natürliche Lebenserwartung von mehr als 20 Jahren. Bei den Totfunden des Jahres 2022 an den Küsten Schleswig-Holsteins wiesen die meisten Tiere allerdings ein Alter von unter zehn Jahren auf. Die hohe Sterblichkeit juveniler und neonater Tiere deutet auf unnatürliche Todesursachen hin. Tatsache ist, dass über 90 % der gefundenen Jungtiere von den Küsten Sylts stammen [28]. Ob dies nur mit der dortigen Schweinswaldichte erklärt werden kann oder ob es andere Faktoren gibt, ist zu diesem Zeitpunkt nicht zu klären.

Die Ausführungen zeigen, dass im Bereich der kommerziellen Fischerei im Walschutzgebiet noch deutlich nachgebessert werden muss. Die GRD fordert eine Reduzierung der Fischerei und besseren Schutz junger Schweinswale. Daher wird auch die Forderung der Sylter Naturschutzverbände, das Walschutzgebiet bis zur mittleren Tidenhochwasserlinie zu erweitern und auch in diesem Bereich die Stellnetzfischerei zu verbieten, von der GRD unterstützt. Dies hätte zur Folge, dass ebenso der bislang ungeschützte Küstenstreifen ein Rückzugsgebiet, vor allem für junge Schweinswale, darstellt.

Das Beispiel der Miesmuschel zeigt, dass zwischen den unterschiedlichen Akteuren konstruktive Lösungen gefunden werden können. Miesmuscheln nehmen eine wichtige Rolle für die biologische Vielfalt im Wattenmeer ein, da auf den Muschelbänken eine Vielzahl anderer Organismen beheimatet ist und sie die Nahrungsgrundlage von bestimmten Vogelarten im Watt sind [29]. Die Miesmuschelwirtschaft (Muschelfischerei und Muschelzucht) wurde im Jahr 2017 in der Form neu geregelt, dass nun 87 % des Nationalparks frei von Muschelwirtschaft sind und die Miesmuschelwirtschaft nur auf bestimmte Gebiete konzentriert ist. Im Walschutzgebiet findet keine Muschelwirtschaft mehr statt [30].

Es braucht weiträumige und aktiv gemanagte Schutzgebiete in der südlichen Nordsee

Da sich Wale und andere marine Tiere nicht an Schutzgebietsgrenzen halten, sollte das Walschutzgebiet vor Sylt auch in Zusammenhang mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ betrachtet werden. Dass dort, wie oben beschrieben, seit Jahren ein Rückgang der Schweinswale festgestellt wurde, verwundert mit Blick auf die ursprüngliche Schutzgebietsverordnung nicht [31]. Die Verwendung des Begriffes „Schutzgebiet“ erscheint bei Auflistung der menschlichen Nutzung mehr als fraglich [32]:

  • In weiten Teilen grundberührende Fischerei
  • Stellnetzfischerei mit „starken Auswirkungen“ auf die Schweinswale
  • Berufsschifffahrt; auch zu den Offshore Anlagen
  • Windpark im Schutzgebiet
  • Bergbau

Auch wenn die EU auf Vorschlag der Bundesregierung mit verbesserten Schutzmaßnahmen in den Meeresschutzgebieten der AWZ nachgebessert hat [33], ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Entstanden ist aus Sicht der GRD ein Puzzle aus verschiedenen Verboten und Ausnahmeregelungen. Beispiel Sylter Außenriff: Die Grundschleppnetzfischerei ist seit März verboten, aber nur auf ca. 2/3 der Fläche. Die Stellnetzfischerei wird im Bereich des Vogelschutzgebietes verboten, in den anderen Bereichen aber nur für die Fortpflanzungs- und Kalbungszeit der Schweinswale (März bis Oktober). Ein vollständiges Fischereiverbot gilt für die Amrumbank des Sylter Außenriffs, welche allerdings nur ca. ein Prozent der Schutzgebietsfläche ausmacht. Im Naturschutzgebiet Doggerbank beispielsweise, das nicht nur für den Schweinswal ein bedeutendes Areal ist [34], bleibt die Stellnetzfischerei erlaubt.

Blick auf die Westküste von Sylt mit angrenzendem Walschutzgebiet
© Lothar Koch

Die betrachteten Auswirkungen der menschlichen Nutzung auf Nord- und Ostsee zeigen, dass wirksame, großräumige und zusammenhängende Schutzgebiete immer wichtiger werden. Schutzgebiete, ob vom Bund oder Land verwaltet, mit aufeinander abgestimmten Schutzmaßnahmen. Gerade vor dem Hintergrund, dass man über die Wanderkorridore von Meeressäugetieren wie dem Schweinswal in Nord- und Ostsee noch zu wenig weiß [35], muss das Vorsorgeprinzip gelten und weitere Forschung erfolgen. Studien zeigen, dass es unter den Schweinswalen sowohl sehr standorttreue Tiere gibt als auch Individuen, die weite Strecken in entfernte Gebiete zurücklegen [36].

Ob für das Wattenmeer gar von einer Subpopulation gesprochen werden kann [37], müssen weitere wissenschaftliche Untersuchungen klären. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse der Forschungsbemühungen in eine marine Raumordnung einfließen, bei der die Erhaltung der Biodiversität gleichberechtigt neben wirtschaftlichen Faktoren steht.

Um seiner bedeutenden Rolle für die Schweinswale im Wattenmeer als Schutzgebiet gerecht zu werden, müssen die Schutzmaßnahmen noch ausgeweitet werden

Es ist davon auszugehen, dass durch die Verschiebung der Population in Richtung südliche Nordsee, Schutzzonen wie das Walschutzgebiet oder das Sylter Außenriff zukünftig noch bedeutender für den Erhalt der Schweinswalpopulation in der Nordsee werden. Das Walschutzgebiet leistet grundsätzlich einen wichtigen Beitrag. Um sich von den leider zahlreich vorhandenen „Papiertigern“ in europäischen Gewässern noch deutlicher abzugrenzen, müssen die Schutzvorkehrungen in den Bereichen Schiffsverkehr und Fischerei dringend verbessert werden. Vor allem die hohe Sterblichkeit von jungen Schweinswalen ist dabei in den Fokus zu nehmen.

Aufgrund der Sonderstellung des Walschutzgebiets im Wattenmeer wäre zudem mehr Transparenz hinsichtlich der Wirksamkeit wünschenswert. So würde beispielsweise die Veröffentlichung eines regelmäßigen Zustandsberichtes Aufschluss darüber geben, ob die definierten Ziele erreicht werden bzw. an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Die Ausführungen könnten den „Wadden Sea Quality Status Report“ [38] ergänzen und dazu beitragen, die Daseinsberechtigung des Walschutzgebietes in Politik und Öffentlichkeit noch stärker zu legitimieren. Auch Veröffentlichungen von aktuellen Berichten bzw. Studien mit Bezug zum Walschutzgebiet würden helfen, der interessierten Öffentlichkeit einen besseren Eindruck vom Zustand zu vermitteln. Aus Sicht der GRD können die genannten Maßnahmen dazu beitragen, den Modellcharakter des Walschutzgebietes zu unterstreichen und als Vorbild für andere Regionen zu dienen.

Die GRD bedankt sich bei allen Unterstützern dieses Fachbeitrags. Insbesondere gilt unser Dank für die Mitwirkung:

  • Katharina Weinberg, Fachbereichsleitung Naturschutz, Schutzstation Wattenmeer e.V.
  • Den Sylter Naturschutzverbänden und Charlie Esser, der Naturschutzbotschafterin der Sylter Naturschutzverbände (Schutzstation Wattenmeer e.V., Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V., NABU Schleswig-Holstein, Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e. V., Sölring Foriining e. V., Eidum Vogelkoje e.V.)
  • Lothar Koch, Biologe und Naturschützer aus Sylt
  • LKN.SH – Nationalparkverwaltung

 

Die Fachbeitragsreihe im Überblick

FACHBEITRAG I

Pinger, PAL und Co. – die Rettung des Schweinswals vor den tödlichen Stellnetzen in der Ostsee?
zum Fachbeitrag

FACHBEITRAG II

Anthropogener Lärm in Nord- und Ostsee – große Gefahr für die Meeressäuger
zum Fachbeitrag

FACHBEITRAG III

Wie der Mensch die marinen Ökosysteme an ihre Belastungsgrenze bringt – mit dem Hauptfokus auf dem Lebensraum der Schweinswale in Nord- und Ostsee
zum Fachbeitrag

FACHBEITRAG IV

Wirksame Schutzgebiete – die einzige Chance zur Erhaltung der Populationen
zum Fachbeitrag

FACHBEITRAG V

Deutschlands „Walschutzgebiet“ vor Sylt und Amrum – ein Erfolgsmodell zum Schutz des Schweinswals?

Literatur

[1]              Vgl. Gilles, Anita u.a. (2021): Small Cetacean in a Human High-Use Area: Trends in Harbor Porpoise Abundance in the North Sea Over Two Decades, in: Front. Mar. Sci., 07 January 2021, Sec. Marine Megafauna Volume 7 – 2020. https://doi.org/10.3389/fmars.2020.606609

[2]              Vgl. Gilles, A, Authier, M, Ramirez-Martinez, NC, Araújo, H, Blanchard, A, Carlström, J, Eira, C, Dorémus, G, FernándezMaldonado, C, Geelhoed, SCV, Kyhn, L, Laran, S, Nachtsheim, D, Panigada, S, Pigeault, R, Sequeira, M, Sveegaard, S, Taylor, NL, Owen, K, Saavedra, C, Vázquez-Bonales, JA, Unger, B, Hammond, PS (2023). Estimates of cetacean abundance in European Atlantic waters in summer 2022 from the SCANS-IV aerial and shipboard surveys. Final report published 29 September 2023. 64 pp. https://tinyurl.com/3ynt6swa

Vgl. Gilles, Anita u.a. (2021): Small Cetacean in a Human High-Use Area: Trends in Harbor Porpoise Abundance in the North Sea Over Two Decades, in: Front. Mar. Sci., 07 January 2021, Sec. Marine Megafauna Volume 7 – 2020. https://doi.org/10.3389/fmars.2020.606609

[3]              Vgl. Gilles, Anita u.a. (2021): Small Cetacean in a Human High-Use Area: Trends in Harbor Porpoise Abundance in the North Sea Over Two Decades, in: Front. Mar. Sci., 07 January 2021, Sec. Marine Megafauna Volume 7 – 2020. https://doi.org/10.3389/fmars.2020.606609

[4]              Vgl. Gilles, A, Authier, M, Ramirez-Martinez, NC, Araújo, H, Blanchard, A, Carlström, J, Eira, C, Dorémus, G, FernándezMaldonado, C, Geelhoed, SCV, Kyhn, L, Laran, S, Nachtsheim, D, Panigada, S, Pigeault, R, Sequeira, M, Sveegaard, S, Taylor, NL, Owen, K, Saavedra, C, Vázquez-Bonales, JA, Unger, B, Hammond, PS (2023). Estimates of cetacean abundance in European Atlantic waters in summer 2022 from the SCANS-IV aerial and shipboard surveys. Final report published 29 September 2023. 64 pp. https://tinyurl.com/3ynt6swa

[5]            Vgl. Rechtsgrundlagen – Nationalpark Wattenmeer (nationalpark-wattenmeer.de)

[6]            Vgl. Das Walschutzgebiet – Nationalpark Wattenmeer (nationalpark-wattenmeer.de)

[7]              Vgl. Siebert, Ursula u.a. (2023): Jahresbericht zum Projekt Akustisches Monitoring von Schweinswalen im Wattenmeer für den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein 2022, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.

[8]              Ausschließliche Wirtschaftszone: Das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone), welches sich maximal bis zur 200-Seemeilen-Grenze ausdehnt.

[9]            Vgl. Gilles, A, Authier, M, Ramirez-Martinez, NC, Araújo, H, Blanchard, A, Carlström, J, Eira, C, Dorémus, G, FernándezMaldonado, C, Geelhoed, SCV, Kyhn, L, Laran, S, Nachtsheim, D, Panigada, S, Pigeault, R, Sequeira, M, Sveegaard, S, Taylor, NL, Owen, K, Saavedra, C, Vázquez-Bonales, JA, Unger, B, Hammond, PS (2023). Estimates of cetacean abundance in European Atlantic waters in summer 2022 from the SCANS-IV aerial and shipboard surveys. Final report published 29 September 2023. 64 pp. https://tinyurl.com/3ynt6swa 

[10]            Vgl. Siebert, Ursula u.a. (2023): Jahresbericht zum Projekt Akustisches Monitoring von Schweinswalen im Wattenmeer für den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein 2022, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.

[11]            Vgl. Erlaubt – verboten – Nationalpark Wattenmeer (nationalpark-wattenmeer.de)

[12]              Vgl. Bundesgesetzblatt Teil I – Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee – Bundesgesetzblatt

[13]              Vgl. Gilles, Anita u.a. (2022): Aktualisierung der Datengrundlage zur Bedeutung des Walschutzgebietes im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer für Schweinswal, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Erledigte Aufgaben im Berichtszeitraum: Positionen 1- 3 Organisatorisches (tiho-hannover.de)

[14]            Zu den Sylter Naturschutzverbänden gehören: Schutzstation Wattenmeer e.V., Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V., NABU Schleswig-Holstein, Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e. V., Sölring Foriining e. V., Eidum Vogelkoje e.V.   

[15]              Vgl. Siebert, Ursula u.a. (2023): Jahresbericht zum Projekt Akustisches Monitoring von Schweinswalen im Wattenmeer für den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein 2022, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.

[16]               siehe [15]

[17]              siehe [15]

[18]              Vgl. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/113/anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[19]              Vgl. Nationalparkgesetz-web.pdf (nationalpark-wattenmeer.de)

[20]              Vgl. Gilles, Anita u.a. (2022): Aktualisierung der Datengrundlage zur Bedeutung des Walschutzgebietes im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer für Schweinswal, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Erledigte Aufgaben im Berichtszeitraum: Positionen 1- 3 Organisatorisches (tiho-hannover.de)

[21]            Vgl. KueFO_2018.pdf (schleswig-holstein.de)

[22]            Vgl. Fischerei & Aquakultur – Nationalpark Wattenmeer (nationalpark-wattenmeer.de)

[23]            Siehe Küstenfischereiverordnung §7 KueFO_2018.pdf (schleswig-holstein.de)

[24]            Keine Stellnetze im Schweinswalschutzgebiet vor Sylt! | Presseportal

[25]            Vgl. EU-Verordnung 2022/2495 EUR-Lex – 32022R2495 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

[26]              Der Biologe und Naturschützer Lothar Koch lebt auf Sylt und hat als ehemaliger Sprecher der Schutzstation Wattenmeer e.V. maßgeblich zur Einrichtung des Walschutzgebietes vor Sylt beigetragen.

[27]            Vgl. Das Walschutzgebiet – Nationalpark Wattenmeer (nationalpark-wattenmeer.de)

[28]            Vgl. Siebert, Ursula u.a. (2023): Totfundmonitoring von Kleinwalen und Kegelrobben in Schleswig-Holstein im Jahr 2022, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/schweinswalKegelrobbenbericht2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[29]              Vgl. Die Miesmuschel – Kläranlage des Wattenmeers – Schutzstation Wattenmeer (schutzstation-wattenmeer.de)

[30]            Vgl. Muschelprogramm.pdf (schleswig-holstein.de)

[31]              Vgl. NSGSylV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

[32]            Vgl. NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht | BFN

[33]            Vgl. Publications Office (europa.eu)

[34]            Vgl. NSG Doggerbank | BFN

[35]            Vgl. Janssen, Gerold u.a. (2022): Integration mariner Naturschutzbelange in die zukünftige deutsche Meeresraumordnung, Bundesamt für Naturschutz, BfN-Skripten 601. Integration mariner Naturschutzbelange in die zukünftige deutsche Meeresraumordnung (natur-und-erneuerbare.de)

[36]            Vgl. Stalder, Dominique u.a. (2020): Influence of environmental variability on harbour porpoise movement, in: MARINE ECOLOGY PROGRESS SERIES, Vol. 648: 207–219. Inter Research » MEPS » v648 » p207-219 (int-res.com)

[37]            Vgl. Unger B., Baltzer J., Brackmann J., Brasseur S., Brügmann M., Diederichs B., Galatius A., Geelhoed S.C.V , Huus Petersen H., IJsseldijk L.L., Jensen T. K., Jess A., Nachtsheim D., Philipp C., Scheidat M., Schop J., Siebert U., Teilmann J., Thøstesen C.B. & van Neer A. (2022) Marine mammals. In: Wadden Sea Quality Status Report. Eds.: Kloepper S. et al., Common Wadden Sea Secretariat, Wilhelmshaven, Germany

[38]            Marine mammals | Wadden Sea Quality Status Report (waddensea-worldheritage.org)

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Flensburger Förde im desolaten Zustand: Gemeinsam aktiv zum Schutz des Ostseefjords

Trübe Aussichten – im wahrsten Sinne des Wortes – erwartete die Taucher:innen beim jüngsten Unterwasser-Clean-Up in der Flensburger Förde: Bei einer Sicht von ca. einem Meter wurden rund 350 Kilogramm Müll (Altreifen, Feuerwerksbatterien, ein Stuhl, eine Plastikbank und vieles mehr) vom schlammigen Grund geborgen. Alle Teilnehmer:innen der von Mission Förde organisierten Aktion leisteten Schwerstarbeit für einen guten Zweck: dem marinen Ökosystem der Flensburger Förde zu helfen!

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Buckelwal in der Flensburger Förde

In den vergangenen Tagen wurde ein äußerst seltener Besucher in der Ostsee gesichtet: ein zwölf Meter langer Buckelwal. Die erste Beobachtung gab es im Sportboothafen von Glücksburg, gefolgt von einer weiteren an der Spitze des Flensburger Hafens. Angesichts von Schlamm und sehr flachem Wasser ist dies jedoch keineswegs die ideale Umgebung für ein solches Meeressäugetier. Die große Hoffnung besteht darin, dass er zurück in den Atlantik findet.

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